1. Vorbeugung (Durchsicht der Planungs- und Vertragsunterlagen)
- Prüfung der Unterlagen auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regel der Technik
- Prüfung der angebotenen Ausführungsqualität auf Übereinstimmung mit der Planung und den Vorgaben der Bauherrschaft
- Abfragen von schadensanfälligen Detaillösungen, falls nicht vorhanden